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Teilnahmebedingungen

Als Team den Engadin Radmarathon bestreiten.
Als Team den Engadin Radmarathon bestreiten.
  • Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden am Engadin Radmarathon.
  • Startberechtigt sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr (Stichtag 30.6.2023) vollendet haben.
  • Es besteht Helmpflicht.
  • Es wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen.
  • Die Teilnehmenden sind registriert, wenn sie mit Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen der Veranstalter anerkannt haben, und das Nenngeld auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet.
  • Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach den Veranstaltungen haftet.
  • Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass sie bei einer in der Schweiz zugelassenen Versicherungsanstalt haftpflichtversichert sind.
  • Die Strassenverkehrsordnung ist rigoros einzuhalten. Die Strecken sind nicht gesperrt! Die Teilnehmenden werden auf allen Strecken von Organen der Veranstalter auf Motorrädern überwacht. Den Weisungen der Strassenaufsichtsorgane ist sofort Folge zu leisten. Bei geahndeten Verstössen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmenden an die Behörde weitergeleitet.
  • Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung genommen. Ebenso können die Veranstalter Teilnehmende aus der Wertung nehmen, die offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen können.
  • Startnummern werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung den Teilnehmenden persönlich ausgegeben. Die Startnummern sind an der vom Veranstalter vorgegebenen Stelle gut sichtbar anzubringen. Die Teilnahme mit der Startnummer von einem*r anderen Fahrer*in, die Weitergabe der Startnummer an eine*n andere*n Fahrer*in, oder jeder andere von der Organisation ermittelte Vorfall führt zum Ausschluss von dem Bewerb.
  • Die Wertung erfolgt in unterschiedlichen Alterskategorien, jeweils für Damen und Herren auf der langen und kurzen Strecke.
  • Es gibt keine eigene Mountainbike-Wertung.
  • Begleitfahrzeuge sind unerwünscht. Werden Teilnehmende von einem Fahrzeug unmittelbar begleitet, werden die Teilnehmenden disqualifiziert.
  • Ein Radservice wird an den Verpflegungsstationen angeboten. Trotzdem haben alle Teilnehmenden einen Ersatzschlauch mit sich zu führen. Ersatzteile müssen sofort bar bezahlt werden.
  • An Begleitpersonen wird an den Labestationen ausnahmslos keine Verpflegung ausgegeben.
  • Die Teilnehmenden werden ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen.
  • Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, den Transponder nach Beendigung des Rennens zurückzugeben. Sollte aus einem wichtigen Grund der Transponder nicht sofort nach der Veranstaltung zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe zehn Werktage nach der Veranstaltung per Post an die Adresse des Veranstalters möglich. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders innerhalb der genannten Frist erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von CHF 50.
  • Die Veranstalter sind berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecken zu verändern, zu verkürzen oder das Zeitlimit zu verändern. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Exekutive möglich. Bei Abbruch der Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt oder durch die Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Bei Absage durch die Teilnehmenden besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes. Eine Übertragung des Nenngeldes auf andere Teilnehmende ist nicht möglich.
  • Die Anmeldung/Einzahlung zum Radmarathon muss von den Teilnehmenden über die offizielle Internet-Anmeldung erfolgen. Jegliche andere Anmeldung oder Einzahlung wird nicht akzeptiert und ist nicht gültig.
  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an Sponsoren, an Dienstleister (Foto-Service, Zeitmessung) oder Dritte für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, meldet dies dem Veranstalter in schriftlicher Form.
  • Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu.
  • Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und ihres Jahrgangs auf offiziellen Start-/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.