Gut zu wissen
Rennreglement
1. Teilnahmeberechtigung
Beim Engadin Radmarathon sind Amateur- und Profiradsportlerinnen und Profiradsportler teilnahmeberechtigt, soweit sie die Voraussetzungen dieses Reglements erfüllen.
2. Mindestalter
Beim Engadin Radmarathon sind Amateur- und Profiradsportlerinnen und Profiradsportler teilnahmeberechtigt, soweit sie die Voraussetzungen dieses Reglements erfüllen.
3. Gesundheit
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Unsicherheiten wird eine vorgängige ärztliche oder sportmedizinische Abklärung empfohlen.
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, gesundheitlich in der Lage zu sein, die gewählte Strecke zu absolvieren.
4. Material
Nachfolgend aufgelistetes Material beziehungsweise folgende Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
- Triathlon-, Hörner- beziehungsweise Deltalenker
- Lenkeraufsätze aller Art
- Packtaschen
- Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
- Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas oder Aluminium
- Liegeräder aller Art
- Handbikes aller Art
- Einräder aller Art
- Tandems aller Art
- E-Bikes
- mehrspurige Fahrzeuge
- Funkgeräte
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, ihr Fahrrad vor dem Start auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich Bremsen, Reifen, Laufrädern, Lenkung und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile.
Soweit die Strecke Tunnel oder andere Abschnitte mit Beleuchtungspflicht umfasst, müssen Fahrräder mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden Licht ausgerüstet sein.
Bei technischen Mängeln, fehlender Sicherheitsausrüstung oder mangelnder Verkehrstauglichkeit können Teilnehmende vom Start ausgeschlossen oder jederzeit aus dem Rennen genommen werden.
5. Allgemein / Verhalten im Verkehr
Der Engadin Radmarathon findet ausschliesslich auf öffentlichen, nicht gesperrten Strassen statt.
Alle Teilnehmenden haben das schweizerische Strassenverkehrsrecht, die Signalisation sowie die Weisungen der Polizei, der Verkehrsregelungsorgane, der offiziellen Sicherheitsorgane und des Ordnerpersonals strikt einzuhalten.
Die Teilnahme vermittelt keinerlei Vortritts- oder Sonderrechte gegenüber dem übrigen Verkehr. Es ist jederzeit mit Gegenverkehr, Baustellen, Bahnübergängen, Lichtsignalanlagen und weiteren Verkehrshindernissen zu rechnen. Lichtsignale und Weisungen der zuständigen Organe sind zwingend zu beachten.
Die Teilnehmenden haben ihre Fahrweise den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den Eigenschaften des Fahrrads anzupassen. Kurvenschneiden ist verboten. Unübersichtliche Streckenabschnitte und Abfahrten sind jederzeit bremsbereit und mit besonderer Vorsicht zu befahren.
Andere Verkehrsteilnehmende dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Pulkbildungen sind zu vermeiden. Begleitfahrzeuge jeglicher Art sind im Renntross untersagt, soweit dieses Reglement nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
Verstösse gegen diese Regeln können zur Disqualifikation, zum Ausschluss aus dem Rennen und zur Anzeige an die zuständigen Behörden führen.
6. Wertung
Folgende Kategorisierung gilt für die Strecken des Engadin Radmarathons:
La Cuorta, La Svizra, Kombination La Cuorta + La Svizra
- Herren Hauptklasse (1987 – 2009)
- Herren Masters (1977 – 1986)
- Herren Grand Masters (1967 – 1976)
- Herren Senior Grand Masters (1966 & älter)
- Damen Hauptklasse (1982 – 2009)
- Damen Masters (1981 & älter)
Bergkönig / Bergkönigin
Um diese Wertung zu gewinnen, muss zwingend sowohl der Prolog als auch La Cuorta und La Svizra gefahren werden.
Teamwertung
Ein Team besteht aus mindestens drei Fahrerinnen oder Fahrern. Es findet keine Geschlechtertrennung statt, so dass Frauen und Männer in einem Team fahren können. In der Teamgrösse besteht nach oben keine Begrenzung. Gewertet werden die drei schnellsten Fahrerinnen oder Fahrer jedes Teams in der Kategorie Kombination La Cuorta + La Svizra. Alle Fahrerinnen und Fahrer werden zusätzlich in der Einzelwertung gelistet und gewertet.
Die Siegerehrung für La Cuorta findet am Samstag um ca. 13.00 Uhr im Zielbereich in Zernez statt.
Die Siegerehrung für La Svizra, Kombination La Cuorta + La Svizra, Teamwertung und Bergkönig oder Bergkönigin findet am Sonntag um ca. 13.30 Uhr im Zielbereich in Zernez statt.
7. Startnummern
Alle Teilnehmenden müssen ihren Zeitmess-Transponder während des gesamten Engadin Radmarathons vorschriftsgemäss am Fahrrad montiert haben, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen.
Die Rückenstartnummer muss bei jeder Witterung gut sichtbar aussen am Rücken des äussersten Kleidungsstücks getragen werden. Das wird sowohl durch die Exekutive als auch durch den Veranstalter kontrolliert. Bei Nichtbeachtung kann eine Disqualifikation ausgesprochen werden.
Die Startnummern dürfen behalten werden, soweit nichts anderes mitgeteilt wird.
8. Bike Check
Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrräder und Ausrüstung vor dem Start sowie stichprobenweise während der Veranstaltung auf technische Mängel, Verkehrstauglichkeit und Sicherheitskonformität zu überprüfen.
Bei festgestellten Mängeln kann der Start verweigert oder die weitere Teilnahme untersagt werden.
Der Bike Check findet vor der Startaufstellung im Startbereich statt.
9. Start / Zeitnahme
Der Startschuss erfolgt am jeweiligen Renntag um 7.00 Uhr im Ortszentrum von Zernez. Die Startaufstellung beginnt eine Stunde vor der publizierten Startzeit. Die Startaufstellung erfolgt in mehreren Blöcken. Der jeweilige Startblock ergibt sich aus der Startnummer.
Die Startzeit 7.00 Uhr gilt als Blockstartzeit für alle Teilnehmenden des ersten Startblocks. Für alle weiteren Blöcke gilt die persönliche Startzeit beim Überqueren der Startlinie.
Die Zeitnahme erfolgt über einen Transponder. Der Start ist bis maximal 15 Minuten nach der publizierten Startzeit geöffnet. Teilnehmende, die später starten, werden nicht gewertet
10. Neutralisierter Start
Der Engadin Radmarathon wird neutralisiert gestartet. Beim neutralisierten Start, der durch ein gelbes Drehlicht auf den vorausfahrenden Spitzenfahrzeugen signalisiert wird, dürfen keine Teilnehmenden diese Fahrzeuge überholen.
Die Freigabe des Marathons wird durch die Rennleitung signalisiert. Im Verlauf des Marathons werden die Spitzenfahrerinnen und Spitzenfahrer durch die Spitzenfahrzeuge oder die Motorradsecurity des Veranstalters begleitet.
11. Strecke
Die ersten Kilometer werden neutralisiert hinter dem Startfahrzeug gefahren.
La Cuorta umfasst die publizierte Strecke gemäss Streckenplan.
La Svizra umfasst die publizierte Strecke gemäss Streckenplan.
Massgebend sind die jeweils offiziell publizierten Streckenunterlagen und Anweisungen der Rennleitung.
12. Beschilderung und Streckenposten
Die komplette Strecke des Engadin Radmarathons ist an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen, insbesondere in Ortsdurchfahrten, mit Veranstaltungsschildern versehen. Zusätzlich werden an verschiedenen neuralgischen Punkten Sicherheits- und Streckenposten eingesetzt.
Den Anweisungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie des Ordnerpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle Teilnehmenden sind für das Finden der richtigen Strecke selbst verantwortlich.
13. Kontrollstellen
Bei den Kontrollstellen müssen alle Teilnehmenden die vorgesehenen Mess- beziehungsweise Kontrollpunkte vollständig passieren.
Teilnehmende, die das Ziel wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung erst nach dem Zielschluss fahrend erreichen, werden in der Ergebnisliste mit der maximalen Fahrzeit zuzüglich einer Stunde geführt.
Teilnehmende, die das Ziel nicht erreichen, werden mit DNF geführt.
14. Ziel
Im Ziel müssen alle Teilnehmenden die vorgesehenen Mess- beziehungsweise Kontrollpunkte vollständig passieren.
Teilnehmende, die das Ziel wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung erst nach dem Zielschluss fahrend erreichen, werden in der Ergebnisliste mit der maximalen Fahrzeit zuzüglich einer Stunde geführt.
Teilnehmende, die das Ziel nicht erreichen, werden mit DNF geführt.
15. Ausscheiden aus dem Rennen
Teilnehmende, die das Rennen abbrechen, sich verletzen, einen Unfall erleiden, einen sicherheitsrelevanten technischen Defekt feststellen oder aus anderen Gründen nicht mehr sicher weiterfahren können, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung, an einer Kontrollstelle, im Ziel, bei offiziellen Streckenposten oder über die bekanntgegebenen Notfallkontakte abmelden.
Kosten, die dem Veranstalter aus einer pflichtwidrig unterlassenen oder verspäteten Abmeldung entstehen, insbesondere für Suchaktionen, zusätzliche Einsätze, Wiederbeschaffung von Material oder administrative Nachbearbeitung, trägt die betreffende teilnehmende Person im gesetzlich zulässigen Umfang.
Wer das Rennen vorzeitig beendet, hat sich zudem im Race Office im Ziel abzumelden und den Transponder abzugeben.
16. Besenwagen
Teilnehmende, die das Rennen abbrechen, sich verletzen, einen Unfall erleiden, einen sicherheitsrelevanten technischen Defekt feststellen oder aus anderen Gründen nicht mehr sicher weiterfahren können, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung, an einer Kontrollstelle, im Ziel, bei offiziellen Streckenposten oder über die bekanntgegebenen Notfallkontakte abmelden.
Kosten, die dem Veranstalter aus einer pflichtwidrig unterlassenen oder verspäteten Abmeldung entstehen, insbesondere für Suchaktionen, zusätzliche Einsätze, Wiederbeschaffung von Material oder administrative Nachbearbeitung, trägt die betreffende teilnehmende Person im gesetzlich zulässigen Umfang.
Wer das Rennen vorzeitig beendet, hat sich zudem im Race Office im Ziel abzumelden und den Transponder abzugeben.
17. Verpflegung und Getränke
Alle Teilnehmenden sind für Verpflegung und Getränke grundsätzlich selbst verantwortlich. Der Veranstalter kann an Verpflegungsstellen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten, solange der Vorrat reicht. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter nicht.
Zur Verpflegungsaufnahme haben sich die Teilnehmenden rechtzeitig und vorsichtig einzuordnen. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen und die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.
18. Schlechtwetterausrüstung
Alle Teilnehmenden müssen Regenkleidung und warme Kleidung mitführen. Der Veranstalter ist berechtigt, dies vor dem Start sowie stichprobenweise während der Veranstaltung zu kontrollieren.
Bei fehlender vorgeschriebener Schlechtwetterausrüstung kann der Start verweigert oder die weitere Teilnahme untersagt werden.
19. Wichtige Regeln
Der Engadin Radmarathon findet auf nicht gesperrten Strassen statt. Alle Teilnehmenden haben sich strikt an das schweizerische Strassenverkehrsrecht zu halten.
Es ist der äusserste rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Kurvenschneiden ist untersagt. Den Anweisungen der Polizei und den Organen des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten.
Für alle Teilnehmenden gilt ausnahmslos Helmpflicht.
Gegenstände, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Becher, dürfen ausserhalb der ausdrücklich bezeichneten Zonen nicht weggeworfen oder fallengelassen werden.
Begleitfahrzeuge dürfen dem Rennverlauf in keiner Weise folgen, soweit dieses Reglement nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
Defekte sind neben der Strecke zu beheben. Beim Zielsprint ist ein Spurwechsel unzulässig.
Der Veranstalter behält sich aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung, wegen höherer Gewalt, Witterung, Verkehrsverhältnissen oder sonstiger wichtiger Umstände vor, den Radmarathon anzupassen, zu verkürzen, zu unterbrechen, abzubrechen, zu verschieben oder nicht zu starten.
20. Marshalls, Zeitstrafen, Disqualifikationen
Die offiziellen Marshalls des Engadin Radmarathons überwachen die Einhaltung dieses Reglements während der gesamten Veranstaltung. Sie können Verwarnungen aussprechen und Verstösse der Rennleitung oder Jury melden.
Der Veranstalter beziehungsweise die zuständige Jury kann bei Verstössen gegen dieses Reglement, gegen Weisungen offizieller Organe oder gegen Sicherheitsvorschriften Zeitstrafen verhängen, den Start verweigern, Teilnehmende disqualifizieren oder sie vom Rennen ausschliessen.
Sanktionen sind insbesondere möglich bei:
- Nichtbeachten der Strassenverkehrsordnung
- Missachtung von Weisungen offizieller Organe
- Umweltverschmutzung
- Grober Unsportlichkeit
- technischer Unsicherheit oder Mängeln an Fahrrad oder Ausrüstung
- technischer Unsicherheit oder Mängeln an Fahrrad oder Ausrüstung
- unzulässiger externer Hilfe
Der Veranstalter ist berechtigt, auch bei anderen schwerwiegenden oder sicherheitsrelevanten Verstössen angemessene Sanktionen zu verhängen.
21. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Alle des Dopings überführten Teilnehmenden werden disqualifiziert und den zuständigen Verbänden gemeldet.
22. Hilfe von Aussen
Die Teilnehmenden dürfen keine unzulässige Hilfe von aussen annehmen. Untersagt sind insbesondere Schieben, Ziehen, Windschattenunterstützung, motorisierte Begleitung, technische Unterstützung oder Verpflegung durch nicht am Rennen teilnehmende Personen oder Begleitfahrzeuge.
Zulässig sind ausschliesslich die in diesem Reglement ausdrücklich vorgesehenen Unterstützungsformen, namentlich das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Strassenrand stehende Begleitpersonen sowie medizinische Hilfe durch die offiziellen medizinischen Dienste der Veranstaltung.
Verstösse können zur Disqualifikation und zum Ausschluss aus dem Rennen führen.
23. Protest und Jury
Alle Teilnehmenden können bei Regelverstössen anderer Teilnehmender oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis spätestens eine Stunde nach Zielschluss schriftlich im Race Office Protest einlegen und Zeuginnen oder Zeugen benennen.
Eine Jury aus drei Mitgliedern, bestehend aus Rennleitung, Organisationsleitung und Administration, entscheidet so rasch als möglich über den Protest, wenn möglich noch vor der Siegerehrung.
Die Protestgebühr beträgt CHF 100.–. Bei erfolglosem Protest verbleibt die Protestgebühr beim Veranstalter.
24. Risikoübernahme, Versicherung und Haftungsbeschränkung
Alle Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Engadin Radmarathon auf öffentlichen, nicht für den übrigen Verkehr gesperrten Strassen mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Jede teilnehmende Person trägt die mit der Veranstaltung typischerweise verbundenen und auch bei sorgfältiger Organisation verbleibenden Risiken ihrer Teilnahme selbst.
Die Teilnehmenden sind für ausreichenden Kranken-, Unfall- und privaten Haftpflichtversicherungsschutz selbst verantwortlich.
Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet die teilnehmende Person gegenüber dem Veranstalter auf Ansprüche aus Vertrag oder aus anderen gesetzlichen Haftungsgründen wegen leicht fahrlässig verursachter Schäden im Zusammenhang mit Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
Vorbehalten bleiben Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung sowie Ansprüche, die gesetzlich nicht wegbedungen werden können.
Diese Regelung betrifft ausschliesslich das Innenverhältnis zwischen der teilnehmenden Person und dem Veranstalter.
25. Freistellung, Medienrechte, Reglementsänderungen und weitere Bestimmungen
25.1. Freistellung
Verursacht eine teilnehmende Person durch schuldhafte Verletzung von Verkehrsregeln, Weisungen offizieller Organe, dieses Reglements oder der Teilnahmebedingungen Schäden an Dritten, am Veranstalter oder an Sachen des Veranstalters, haftet sie dafür nach den gesetzlichen Regeln.
Wird der Veranstalter von Dritten wegen eines solchen Schadens in Anspruch genommen, hält die teilnehmende Person den Veranstalter im Umfang ihres Verursachungs- und Verschuldensanteils schadlos und ersetzt ihm die notwendigen Kosten der Anspruchsabwehr. Vorbehalten bleiben ein Mitverschulden, eine Mitverursachung oder eine eigenständige Pflichtverletzung des Veranstalters oder Dritter.
25.2. Medien- und Datenrechte
Mit der Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person mit der Erstellung und Verwendung von Bild-, Film- und Veranstaltungsdaten im Zusammenhang mit dem Engadin Radmarathon gemäss den publizierten Datenschutz- und Medienbestimmungen einverstanden.
25.3. Verwendung der Veranstaltung zu Werbezwecken
Die Teilnahme am Rennen gewährt den Teilnehmenden ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters keine Rechte zur kommerziellen oder werblichen Nutzung der Veranstaltung, ihrer Bezeichnungen, Bildzeichen oder Inhalte.
25.4. Reglementsänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Reglement jederzeit aus sachlichen Gründen, insbesondere zur Anpassung an behördliche Auflagen, Sicherheitsanforderungen oder organisatorische Erfordernisse, zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Veranstaltung auf der offiziellen Internetseite publizierte Fassung.
25.5. Rennänderung, Abbruch oder Absage
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung, wegen höherer Gewalt, Witterung, Verkehrsverhältnissen oder sonstiger wichtiger Umstände anzupassen, zu verkürzen, zu unterbrechen, abzubrechen, zu verschieben oder abzusagen.
Schadenersatzansprüche der teilnehmenden Person aus solchen Massnahmen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ob und in welchem Umfang Startgelder in solchen Fällen zurückerstattet werden, richtet sich nach den jeweils publizierten Anmelde- und Rückerstattungsbedingungen.
25.6. Zustimmung und Sanktionen
Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden dieses Reglement als verbindlich. Missachtungen dieses Reglements können zur Disqualifikation, zum Ausschluss vom Rennen oder zu weiteren Sanktionen gemäss Reglement führen.
25.7. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zernez.
26. Reglementszusatz Prolog und Wertung Bergkönig / Bergkönigin
Der Prolog findet am Freitag gemäss offiziellem Zeitplan statt. Die Teilnahme ist nur in Kombination mit der Teilnahme an La Cuorta oder La Svizra oder an beiden Hauptrennen möglich. Um Bergkönig oder Bergkönigin zu werden, ist die Teilnahme am Prolog Pflicht.
Die Anmeldung erfolgt über den offiziellen Anmeldekanal zusammen mit der Anmeldung zum Hauptrennen. Es wird einzeln gestartet. Das Startintervall beträgt 30 Sekunden.
Die Siegerehrung findet am Sonntag im Rahmen der Siegerehrung für das Hauptrennen statt. Die Zeitmessung erfolgt mit denselben Startnummern und Chips wie beim Hauptrennen. Die Startreihenfolge wird durch das Organisationskomitee definiert.
Windschattenfahren und Begleitfahrzeuge sind verboten. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln wie für das Hauptrennen.
Punktetabelle Sonderkategorie Bergkönig / Bergkönigin
Die Punkte werden jeweils an die ersten fünf Herren und Damen verteilt. Wer im Ziel die meisten Punkte hat, wird Engadin Radmarathon König oder Engadin Radmarathon Königin. Bei Punktgleichstand entscheidet die Rangierung im Prolog.
Punktetabelle Sonderkategorie «Bergkönig*in»
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
|---|---|---|---|---|---|
| Prolog | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
| Forcola | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
| Bernina | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
| Flüela | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
| Albula | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
Die Punkte werden jeweils an die ersten fünf Herren und Damen verteilt. Wer im Ziel die meisten Punkte hat, wird Engadin Radmarathon König oder Engadin Radmarathon Königin. Bei Punktgleichstand entscheidet die Rangierung im Prolog.